Art. 32 Was das Gesetz verlangt:
"Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten."
🔒 Pseudonymisierung
Personenbezogene Daten so verarbeiten, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer Person zugeordnet werden können.
🔐 Verschlüsselung
Daten sowohl bei der Übertragung (in transit) als auch bei der Speicherung (at rest) verschlüsseln.
🛡️ Systemresilienz
Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme dauerhaft sicherzustellen.
💾 Wiederherstellung
Rasche Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu Daten nach einem Zwischenfall.
📊 Regelmäßige Tests
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
📋 Risikobewertung
Bewertung der Risiken unter Berücksichtigung von Vernichtung, Verlust, Veränderung und unbefugter Offenlegung.